26.08.2021

Bundestagswahl 2021: Ambulante Versorgung in Pandemiezeiten

Das Foto zeigt einen Bundestagswahlzettel, auf dem ein roter Buntstift liegt.
Foto: Adobe Stock / Stockfotos-MG

Die Coronavirus-Pandemie stellt das deutsche Gesundheitswesen vor besondere Herausforderungen: Bei deren Bewältigung spielt die niedergelassene Ärzte- und Psychotherapeutenschaft eine entscheidende Rolle – sei es beim Impfen, bei der Versorgung von Covid-19-Patientinnen und -Patienten oder der Behandlung psychologischer Folgen der Pandemie.

 

Damit findet die Bundestagswahl in diesem Jahr zu einem besonderen Zeitpunkt statt. In acht Fragen an die gesundheitspolitischen Sprecherinnen und Sprechern der aktuell im Bundestag vertretenen Parteien geht es um die Herausforderungen, die es jetzt und in der kommenden Legislaturperiode anzugehen gilt – ob beim Thema Digitalisierung, der Notfallversorgung oder dem sich verschärfenden Ärztemangel.

Die Antworten sind so aufgebaut, dass zur jeweiligen Frage alle Parteien nebeneinander zu Wort kommen. Um diese Antworten besser miteinander vergleichen zu können, lassen sie sich jeweils nach links oder rechts verschieben.

Das Foto zeigt das Signallicht auf dem Dach eines 116177-Einsatzfahrzeugs. Auf dem Signallicht steht „Arzt – Notfalleinsatz“. Im Hintergrund ist in der Unschärfe eine Straßenbahn zu sehen.

1) Eine Reform zur sektorenübergreifenden Notfallversorgung steht immer noch aus. Sieht Ihre Partei Wege, wie die Notfallversorgung künftig besser gesteuert werden kann?

Das Bild zeigt das Parteilogo der CDU/CSU.

CDU und CSU werden sich dafür einsetzen, dass alle Bürgerinnen und Bürger einen wohnortnahen, möglichst barrierefreien sowie auch einen digitalen Zugang zu einer qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung haben. Das gilt besonders auch für die Notfallversorgung. Aus diesem Grund setzen wir auch künftig auf eine stärkere vernetzte Zusammenarbeit der einzelnen Akteure und werden verstärkt das Potenzial der Digitalisierung nutzen. Die Strukturreform der Notfallversorgung wollen wir konsequent weiter umsetzen. Das gilt beispielsweise für die Etablierung von Portalpraxen und die verbesserte Patientensteuerung in der ambulanten Notfallversorgung über ein standardisiertes und bundesweit einheitliches Ersteinschätzungsverfahren im Krankenhaus. Bereits etablierte und gut funktionierende Strukturen in der Notfallversorgung sollten aus unserer Sicht in weitere Reformprozesse integriert werden.

Das Bild zeigt das Parteilogo der SPD.

Eine wohnortnahe Basis- und Notfallversorgung darf nicht infrage gestellt werden. Alle müssen Zugang zu der hochqualitativen Versorgung haben, die sie benötigen. Dafür ist auch mehr regionale Planung und Mitbestimmung der Patient*innen und der Beschäftigten im Gesundheitswesen notwendig. Wir wollen wohnortnahe integrierte und sektorenübergreifende Basis-und Notfallversorgungszentren einrichten, um jedem eine schnelle und hochqualitative Notfallversorgung zu gewährleisten. In der neuen Struktur werden nahtlos eine reguläre Weiterversorgung und die Nachsorge organisiert. Die Behandlung soll in den Versorgungszentren patient*innenorientiert geplant und durch multiprofessionelle Teams umgesetzt werden.

Das Bild zeigt das Parteilogo von Bündnis 90/Die Grünen.

Das Kernstück einer Reform der Notfallversorgung ist in unseren Augen die Vernetzung ambulanter und stationärer Versorgungsmöglichkeiten. Dabei wollen wir Notrufleitstellen zu Gesundheitsleitstellen verbinden, die rund um die Uhr eine verlässliche Lotsenfunktion übernehmen. An zentralen Klinikstandorten soll in Notfallzentren, unter anderem durch gemeinsame Tresen, eine nahtlose Verzahnung der bislang getrennten ambulanten und stationären Versorgungsmöglichkeiten der Notfallversorgung erfolgen. Gerade nachts und an Wochenenden sollen kompetente Hausärzt*innen in diesen Notfallzentren so unterstützen, dass entsprechende Fälle auch gut ambulant versorgt werden können.

Das Bild zeigt das Parteilogo der FDP.

Wir wollen die künstliche Sektorenbarriere zwischen dem ambulanten und dem stationären Versorgungsbereich konsequent abbauen und die Verzahnung und Vernetzung aller Versorgungsbereiche weiterentwickeln. Den Rettungsdienst wollen wir modernisieren und insbesondere die Notfallversorgungsstrukturen bedarfsgerechter und vernetzter gestalten. Die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag hat zu diesem Themenkomplex einen eigenen Antrag mit dem Titel „Notfallversorgung neu denken – Jede Minute zählt“ (BT-Dr. 19/16037) in den Bundestag eingebracht. Ziel war es, dass Integrierte Notfallzentren (INZ) als zentrale, jederzeit zugängliche Einrichtungen der medizinischen Notfallversorgung geschaffen werden. Die INZ werden dabei von den Krankenhäusern und den Kassenärztlichen Vereinigungen errichtet und unter Leitungsverantwortung hinreichend fachlich qualifizierter ärztlicher Kräfte der Kassenärztlichen Vereinigungen betrieben und dabei strukturell derart an ein Krankenhaus angebunden, dass sie als erste Anlaufstelle von Hilfesuchenden im Notfall wahrgenommen werden.

Das Bild zeigt das Logo der Partei Die Linke.

Die notfall- und akutmedizinische Versorgung ist in Deutschland sehr zersplittert. Die sektorale Trennung macht hier besonders wenig Sinn. DIE LINKE fordert seit Langem, die Versorgung hier zusammenzuführen und durch den „gemeinsamen Tresen“ und intelligente Behandlungspfade die Patient*innen schnell der individuell richtigen Behandlung zuzuführen. Nicht nur die niedergelassenen Ärzt*innen und Medizinischen Versorgungszentren sowie die Kliniken, sondern auch die Rettungsdienste und Rettungsleitstellen gehören hier ins Boot. Die Kriterien von KBV und Marburger Bund beispielsweise bieten dafür gute Ansatzpunkte.

Das Bild zeigt das Parteilogo der AfD.

Schon im Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2017 hatten wir uns dafür eingesetzt, die Ambulanzen der Krankenhäuser durch die Einrichtung von Portal-Praxen zu entlasten. Dass nun ambulant und in der Klinik tätige Ärzte zusammen ebenfalls einen gemeinsamen Ansatz befürworten, begrüßen wir. Dafür wollen wir nun die richtigen Rahmenbedingungen schaffen. Zum Beispiel wollen wir die sektorenübergreifende Versorgung mit einem gemeinsamen Gebührensystem für ambulante Leistungen stärken und das DRG-System (Anmerkung der Redaktion: DRG = diagnosis-related groups) abschaffen und stattdessen für Krankenhäuser ähnliche Vergütungssysteme einführen wie im ambulanten ärztlichen Bereich.

Das Foto zeigt ein Hinweisschild vor wolkenverhangenem Himmel. Auf dem Schild steht „Arztpraxis 200 Meter“.

2) In der ambulanten Versorgungslandschaft ist zu beobachten, dass Investorengruppen kleinere Kliniken aufkaufen und über diese Kliniken ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) gründen. Wie steht Ihre Partei zu dieser Entwicklung und der damit zusammenhängenden Ambulantisierung der Gesundheitsversorgung?

Das Bild zeigt das Parteilogo der CDU/CSU.

CDU und CSU stellen im ambulanten Bereich den Entscheidungsträgern der Selbstverwaltung bereits heute, etwa im Hinblick auf die Förderung von neuen Niederlassungen, Instrumente zur Verfügung. An den bestehenden Maßnahmen zur ärztlichen Nachwuchsgewinnung wollen wir festhalten. Die Bedarfsplanung führt dazu, dass dort, wo bereits eine ausreichende Anzahl an niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten verfügbar ist, eine Überversorgung vermieden wird. Den Entscheidungsträgern vor Ort, gemeinsam mit den Kassenärztlichen Vereinigungen, stehen entsprechende Spielräume zur Verfügung. Grundsätzlich stehen wir MVZ-Gründungen positiv gegenüber. Dies gilt insbesondere für die Bereiche, wo eine Unterversorgung festgestellt wurde oder eine Unterversorgung droht. In der nächsten Wahlperiode werden wir weitere Regelungen diskutieren und umsetzen, um den Einfluss von Großinvestoren gegenüber Ärztinnen und Ärzten einzuschränken. Hierbei sind wir bereits jetzt im ständigen Austausch mit den Vertreterinnen und Vertretern der Ärzteschaft.

Das Bild zeigt das Parteilogo der SPD.

Wir unterstützen eine sektorenübergreifende Versorgung und möchten Basis- und Notfallversorgungszentren einrichten. Dabei geht es um eine bedarfsgerechte und patientenzentrierte Versorgung an Stelle von Rendite-Orientierung. Um dem bekannten Trend zur Organisation von gewinnorientierten MVZ entgegenzusteuern, werden wir die Fehlanreize zur Gewinnorientierung, zur unangemessenen Mengenausweitung und zu Outsourcing beenden und neue Anreize zur Verbesserung der Versorgungsqualität einführen. Gewinne, die aus Mitteln der Solidargemeinschaft erwirtschaftet werden, müssen verpflichtend und weitestgehend wieder in die Versorgung zurückfließen.

Im Mittelpunkt der Versorgungsqualität, die eindeutig definiert wird, steht für uns das Wohlergehen der Patient*innen. Die Vergütung muss an Qualitätsmindestvorgaben, an die Ergebnisse der Qualitätssicherung sowie an eine wissenschaftlich evaluierte Personalbemessung geknüpft werden.

Das Bild zeigt das Parteilogo von Bündnis 90/Die Grünen.

Aus unserer Sicht sind Medizinische Versorgungszentren prinzipiell keine Bedrohung für die freiberuflich tätige Ärzt*in. Es muss in jedem Fall sichergestellt sein, dass bei der Behandlung der Patient*innen nicht wirtschaftliche Interessen dominieren, sondern die freiberufliche ärztliche Berufsausübung im Dienste der Patient*innen gesichert ist. Dies gilt unabhängig davon, ob die Behandlung in einem Versorgungszentrum oder der Praxis einer niedergelassenen Ärzt*in stattfindet. Medizinische Versorgungszentren beziehungsweise darauf basierende Gesundheitszentren sind ein wirksames Instrument, um die ambulante Versorgung insbesondere in ländlichen Räumen zu verbessern.

Das Bild zeigt das Parteilogo der FDP.

Generell setzen wir Freie Demokraten uns für eine qualitativ hochwertige und wohnortnahe medizinische Versorgung ein. Diese wird von den freiberuflich tätigen Ärztinnen und Ärzten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzten deshalb besonders patientenorientiert erbracht, weil sie die Therapieentscheidungen allein auf medizinischer Grundlage treffen. An diesem Prinzip wollen wir auch in Zukunft festhalten. MVZ können zur Verbesserung der Versorgung beitragen. Es bedarf jedoch klarer Regeln, die sicherstellen, dass die dort tätigen Ärztinnen und Ärzte in medizinischen Fragen weisungsfrei handeln dürfen. Auch müssen die Wettbewerbsbedingungen zwischen niedergelassenen Ärzten und MVZ fair gestaltet sein.

Das Bild zeigt das Logo der Partei Die Linke.

DIE LINKE beobachtet die Geschäftspraktiken von privaten Großinvestoren seit Jahren intensiv. Sowohl im human- und zahnärztlichen Bereich als auch in der stationären Pflege versuchen Private-Equity-Unternehmen Gewinne zu erzielen und gesetzliche Schutzregelungen zu umgehen.

Wir fordern als ersten Schritt ein Transparenzregister, das die Inhaberstrukturen bei MVZ offenlegt. Denn oftmals ist selbst für die Überwachungsbehörden nicht zu durchschauen, wer hinter einem bestimmten Investor steckt. Wir fordern die weitere Begrenzung von möglichen MVZ-Betreibern. So wollen wir etwa die Möglichkeiten für Krankenhausbetreiber, MVZ zu betreiben, sowohl räumlich, als auch fachlich begrenzen.

Im Übrigen wollen wir ohnehin private Kliniken zurück in öffentliche Hand übertragen beziehungsweise weitere Privatisierungen verhindern. So wird auch das Einfallstor Klinikkauf für die MVZ-Gründung geschlossen.

Das Bild zeigt das Parteilogo der AfD.

Ein Mehr an MVZ allein löst die aktuellen Probleme nicht – zumal, wenn diese MVZ von fachfremden Finanzinvestoren betrieben werden. Das sehen wir sehr kritisch und erste Analysen des Abrechnungsverhaltens scheinen uns darin zu bestätigen. Ärztliche Entscheidungen müssen von wirtschaftlichen Interessen des Trägers unabhängig bleiben – das steht für uns nicht zur Disposition.

Das Foto zeigt einen Arzt in weißem Kittel mit Stethoskop um den Hals, der einen Stapel Akten und Ordner trägt.

3) Die KBV veröffentlicht seit 2016 einen Bürokratieindex für die vertragsärztliche Versorgung. 2020 ist der Bürokratieaufwand erneut gestiegen; zusätzlich belastet die Coronavirus-Pandemie mit komplexen Regelungen. Welche Pläne hat Ihre Partei, um den Bürokratieaufwand in den Praxen zu reduzieren?

Das Bild zeigt das Parteilogo der CDU/CSU.

Im Gesundheitswesen haben wir im Bereich der Digitalisierung großen Fortschritt erzielt. Das kommt auch den Arztpraxen vor Ort im Hinblick auf den Bürokratieabbau zugute. So können etwa der eingeleitete Prozess der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder auch die elektronische Patientenakte erheblich dazu beitragen, Prozesse zu vereinfachen, Doppeluntersuchungen zu vermeiden und insbesondere händische Eintragungen überflüssig werden zu lassen. Auch zukünftig werden wir Bürokratie reduzieren, damit Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegepersonal mehr Zeit für Patientinnen und Patienten haben und Gesundheits- und Pflegeberufe attraktiver werden. Von bestimmten Dokumentations- oder Beantragungsaufgaben werden wir hingegen keinen Abstand nehmen können. Das bezieht sich auf die Fälle, die für die Qualitätssicherung oder aber für die Absicherung im Arzt-Patienten-Verhältnis notwendig sind. Auch an Aufklärungs- und Informationspflichten wollen wir grundsätzlich festhalten.

Das Bild zeigt das Parteilogo der SPD.

Der bürokratische Aufwand im Gesundheitswesen muss grundsätzlich überprüft und die Dokumentationsprozesse müssen angepasst werden. Die Digitalisierung und neue KI-Anwendungen öffnen hier große Potenziale zur Entlastung.

Das Bild zeigt das Parteilogo von Bündnis 90/Die Grünen.

Aus unserer Sicht sollten die Möglichkeiten der Digitalisierung viel entschiedener und zielgerichteter genutzt werden, um unnötige Bürokratie abzubauen und bürokratieärmere Verfahren zu etablieren. Wir hoffen hier beispielsweise, dass insbesondere die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schrittweise zu verringerten Aufwänden führt. Wir befürworten darüber hinaus, dass das Ziel der Bürokratieentlastung auch bei Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses eine größere Rolle spielt und die Praxistauglichkeit von Formularen und Vorgaben beständig evaluiert wird.

Das Bild zeigt das Parteilogo der FDP.

Wir setzen uns entschieden dafür ein, die Bürokratie im Gesundheitswesen abzubauen. Schon jetzt ist die Bürokratie in den Praxen enorm. Von ihrer Arbeitszeit müssen Ärztinnen und Ärzte einen viel zu großen Anteil für Verwaltung und Bürokratie aufwenden. Diese wertvolle Zeit muss den Ärzten und Praxisangestellten wieder für die Behandlung von Patienten zur Verfügung stehen. Bereits im Antrag „Ambulante ärztliche Versorgung verbessern, Bürokratie abbauen, Budgetierung aufheben“ (BT-Drs. 19/4833) hat sich unsere Fraktion im Deutschen Bundestag für einen Bürokratieabbau eingesetzt.

Das Bild zeigt das Logo der Partei Die Linke.

Einen erheblichen Teil des Bürokratieaufwands erfordert die Abrechnung. Wir setzen uns für ein einfacheres Honorierungssystem ein, das transparent ist und frühzeitig den konkreten Honoraranspruch der Vertragsärztinnen und Vertragsärzte deutlich macht. Wir unterstützen darüber hinaus alle Maßnahmen, die den Bürokratieaufwand in den Praxen reduzieren, ohne das Niveau der Qualitätssicherung oder der Behandlungsdokumentation abzusenken.

Das Bild zeigt das Parteilogo der AfD.

Wir wollen auf breiter Front deregulieren und Bürokratie abbauen. Mit Sorge beobachten wir zu viele und ineffiziente Regulierungen. Bürokratieabbau darf sich dabei nicht nur auf eine bessere Ausgestaltung der Regeln beschränken, sondern beinhaltet auch eine Überprüfung der Notwendigkeit bestehender Regeln. Genau dafür brauchen wir aber die Expertise der direkt Betroffenen. Von dort müssen ganz konkrete Punkte identifiziert und an die Politik herangetragen werden. Das sichert vernünftige Ergebnisse.

Das Symbolbild zeigt einen Arzt in weißem Kittel mit Stethoskop um den Hals in einem virtuellen Raum. Erst streckt eine Hand mit ausgestrecktem Zeigefinger aus. Sein Zeigefinger berührt ein leuchtendes rundes virtuelles Gebilde, auf dem Piktogramme zum Th

4) Sind die bereits bestehenden gesetzlichen Vorgaben bei den Themen Datenschutz und Datensicherheit im Gesundheitswesen ausreichend oder gibt es hier – zum Beispiel im Bereich elektronische Patientenakte – noch gesetzlichen Regelungsbedarf?

Das Bild zeigt das Parteilogo der CDU/CSU.

Die Patientinnen und Patienten der Zukunft werden – unter Wahrung des Schutzes ihrer Daten – ihre gesamte Krankengeschichte an einem Ort speichern und Ärzte und andere Leistungserbringer darauf zugreifen lassen können. Gleichzeitig wird die Digitalisierung Ärztinnen und Ärzten und vielen weiteren Akteuren im Gesundheitsbereich unter anderem durch eine bessere Vernetzung dabei helfen, Arbeitsprozesse zu vereinfachen und Bürokratie abzubauen. Jegliche Datenspeicherung muss aus unserer Sicht den strengen Anforderungen des Datenschutzes unterliegen. Oberste Prämisse ist bei allen Initiativen, dass die gespeicherten Daten Eigentum der Patientinnen und Patienten sind. Nur diese dürfen entscheiden, wer wann Zugriff auf ihre Daten hat. Diese hohen Sicherheitsstandards bedürfen einer sicheren und flexiblen Telematikinfrastruktur. Um die Anwender der Telematikinfrastruktur noch besser zu unterstützen, haben wir in dieser Wahlperiode die Gesellschaft für Telematik beauftragt, einen sicheren Zugang zur Telematikinfrastruktur zu entwickeln.

Das Bild zeigt das Parteilogo der SPD.

Wir wollen eine sektorenübergreifende und patient*innenorientierte Versorgung mit mobilen und multiprofessionalen Teams. Das setzt voraus, dass der Datenaustausch und die Datensicherheit deutlich verbessert werden müssen. Wir brauchen genaue Vorgaben, deutlich mehr Investitionen bei den Produkten und mehr Mitspracherechte der Dateninhaber*innen.

Den Patient*innen müssen perspektivisch feingranulare Dokumentmanagementsysteme zur Verfügung stehen. Sie müssen aktiv beeinflussen können, was und wo gespeichert wird und wer welche Datensätze sehen darf. Die Grundlage für den Erfolg dieser Entwicklung ist die Cybersicherheit.

Das Bild zeigt das Parteilogo von Bündnis 90/Die Grünen.

Die gesetzlichen Vorgaben zum Datenschutz und zur Datensicherheit sind ausreichend. Weiterentwicklungsbedarf sehen wir noch mit Blick auf die digitale Souveränität der Versicherten. Es muss ihnen ermöglicht werden, detailliert selbst zu entscheiden, wem sie welche Daten zur Verfügung stellen. Hierfür bedarf es nicht nur einer technischen Umsetzung sondern auch der entsprechenden Beratung. Bisher ist eine politische Strategie für die Digitalisierung im Gesundheitswesen nicht erkennbar. Es fehlt eine klare Richtung, bei der insbesondere die Interessen und Belange der Patient*innen und ihre Versorgung im Mittelpunkt stehen. Wir wollen eine solche Strategie zusammen mit den Nutzer*innen im Gesundheitswesen entwickeln.

Das Bild zeigt das Parteilogo der FDP.

Wir wollen die Digitalisierung im Gesundheitswesen durch klare und transparente Rahmenbedingungen voranbringen. Dazu benötigen wir offene Standards, Interoperabilität und Datensicherheit. Die Vernetzung zwischen allen Gesundheitsakteuren sowie Patientinnen und Patienten muss digital ausgestaltet sein. Nur so ist eine schnelle Verfügbarkeit der Patientinnen- und Patientendaten sicherzustellen. Die Digitalisierung ist kein Wert an sich, sondern sie hat das Potenzial, die Gesundheitsversorgung und den Arbeitsalltag von allen Gesundheitsakteuren zu erleichtern.

Wir haben deshalb die (leider viel zu spät in die Wege geleitete) Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) begrüßt. Unsere Fraktion im Deutschen Bundestag hat hier das Opt-out-Modell gefordert. Die Nutzung bliebe natürlich freiwillig. Der Versicherte müsste aber nicht aktiv werden, um seinen Zugang zu erhalten.

In einem Entschließungsantrag zum Patientendaten-Schutz-Gesetz (BT-Drs. 19/20758) hat unsere Fraktion im Deutschen Bundestag die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der sicherstellt, dass Gesundheitsdaten zu keinem Zeitpunkt Rückschlüsse auf einzelne Personen ermöglichen. Die Datenhoheit gehört in die Hand der Patienten.

Das Bild zeigt das Logo der Partei Die Linke.

Insgesamt wurde in der vergangenen Wahlperiode die 15 Jahre währende Lähmung durch unkritischen Aktionismus ersetzt. So wurden voreilig unfertige Anwendungen online gebracht, Datenschutzpannen provoziert und nicht zuletzt Industrieinteressen bedient. Wir kritisieren scharf, dass mit der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) das Versprechen für mehr Datensouveränität für die Patientinnen und Patienten nicht eingehalten wurde, da die grobe Steuerung in Bezug auf Schreib- und Leserechte Dritter keinen selbstbestimmten Umgang ermöglicht. Obwohl die Telematikinfrastruktur (TI) selbst recht sicher ist, sind Datenpannen passiert. Denn zu wenig wurde auf die technische und menschliche Umgebung der TI geachtet und zu überstürzt wurden die TI mit ihren Anwendungen eingeführt. Unsichere Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) kamen in die Versorgung, aber auch die Ausgabe der Gesundheitskarte selbst entsprach und entspricht nicht den datenschutzrechtlichen Vorgaben.

Das Bild zeigt das Parteilogo der AfD.

Elektronischer Datenaustausch kann auch bei Ärzten helfen, Bürokratie abzubauen und Prozesse zu vereinfachen. Letztlich wird es für die Daten keinen hundertprozentigen Schutz geben, so wie auch nie eine Papierakte zu einhundert Prozent zu schützen war. Das Risiko mindern würde aber eine dezentrale Speicherung von Daten, wo immer es möglich ist. Dafür haben wir uns schon immer eingesetzt.

Das Foto zeigt eine Ärztin in weißem Kittel mit Stethoskop um den Hals, die einem älteren Herren den Blutdruck misst.

5) Sind Instrumente wie die Bedarfsplanung oder Budgetierung in der vertragsärztlichen Versorgung bei der Bekämpfung des Ärztemangels noch zeitgemäß und wenn nein, welche Reformen schlagen Sie in diesen Bereichen vor?

Das Bild zeigt das Parteilogo der CDU/CSU.

Die Bedarfsplanung und Budgetierung haben sich im Hinblick auf die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung als Instrumente bewährt. Eine gänzliche Aufhebung würde falsche Anreize setzen. Wir setzen uns dafür ein, dass diese Instrumente so flexibel wie möglich eingesetzt werden können, um gezielt auf die Bedürfnisse vor Ort einzugehen. So sind Ausnahmen von der Bedarfsplanung möglich, etwa in unterversorgten oder davon bedrohten Bereichen. In bestimmten ländlichen oder strukturschwachen Gebieten können Zulassungssperren für die Neuniederlassung von Ärztinnen und Ärzten sogar gänzlich entfallen.

Wir wollen die Bedarfsplanung weiterentwickeln und effektiv umsetzen. Im Hinblick auf die Budgetierung verweisen wir darauf, dass bereits zahlreiche Leistungen extrabudgetär vergütet werden. So können Hausärztinnen und Hausärzte beispielsweise ihre Leistungen extrabudgetär vergütet bekommen, wenn sie Patientinnen und Patienten durch Vermittlung der Terminservicestellen (TSS) annehmen.

Das Bild zeigt das Parteilogo der SPD.

Die bestehenden Instrumente müssen angepasst werden. Wir sind für eine sektorenübergreifende Versorgung (inklusive bedarfsorientierter und integrativer Planung, einheitlichem Vergütungssystem und gemeinsamer Qualitätssicherung) mit integrierten, mobilen Teams, deren Mitglieder sowohl freiberufliche als auch angestellte Ärzt*innen sein können. Eine Planung der Versorgung erachten wir als notwendig.

Das Bild zeigt das Parteilogo von Bündnis 90/Die Grünen.

Die Ursachen insbesondere für die regionale Ungleichverteilung von Ärzt*innen sind vielfältig. Die Weiterentwicklung der Bedarfsplanung ist hierbei ebenso ein Instrument wie Differenzierungen bei der Vergütung, um stärkere Anreize für die Tätigkeit in ländlichen Regionen zu schaffen. Zugleich bedarf es aber auch attraktiverer Arbeitsbedingungen und struktureller Reformen. Denn die Antwort auf die Versorgungsprobleme ländlicher Regionen, auch durch den zunehmenden Anteil chronisch kranker, multimorbider und älterer Versicherter, ist nicht ausschließlich der einzelne Arzt, die einzelne Ärztin, sondern sind Versorgungsformen, die die Zusammenarbeit unterschiedlicher ärztlicher Professionen sowie weiterer Gesundheitsberufe erleichtern. Das ist im Interesse der Patient*innen, weil es die Wege verkürzt und die Versorgung unter einem Dach ermöglicht.

Das Bild zeigt das Parteilogo der FDP.

Wir setzen uns dafür ein, dass die ärztliche Behandlung leistungsgerecht vergütet wird. Das ist seit Einführung der Budgetierung nicht der Fall. Denn durch diese Deckelung wird die geleistete Arbeit nicht mehr vollständig bezahlt. Wir sind der Auffassung, dass kein Arzt bestraft werden darf, der sich intensiv um seine Patientinnen und Patienten kümmert. Am Ende sind es die Patientinnen und Patienten, die von der Therapiefreiheit der Behandlung ohne Budgetierungszwang profitieren. Im Antrag „Ambulante ärztliche Versorgung verbessern, Bürokratie abbauen, Budgetierung aufheben“ (BT-Drs. 19/4833) hat sich unsere Fraktion im Deutschen Bundestag für diese Ziele eingesetzt.

Für die Niederlassungsfreiheit als Regelfall und mehr regionale Verantwortung hat sich unsere Fraktion im Deutschen Bundestag ebenfalls mit einem Antrag (BT-Drs. 19/6417) ausgesprochen.

Das Bild zeigt das Logo der Partei Die Linke.

Wir wollen, dass allen Menschen in Deutschland unabhängig vom Wohnort eine gute Gesundheitsversorgung zur Verfügung steht. Die heutige Bedarfsplanung erfüllt diese Anforderung nur unzureichend. Wir fordern dafür eine grundlegende Reform der Bedarfsplanung, die den tatsächlichen Versorgungsbedarf in den Blick nimmt und etwa die Sozialstruktur in der Region mehr berücksichtigt. Die Budgetierung sehen wir grundsätzlich kritisch. Es darf keine medizinisch angezeigte Behandlung unterbleiben, weil die Ärztin oder der Arzt Angst vor Regressen haben muss.

Daher fordern wir die Ersetzung der Budgetierung durch qualitätsorientierte Kriterien. Ein gutes Beispiel bietet hier die Arzneimittelinitiative Sachsen/Thüringen (ARMIN), die ein Konzept von KBV und ABDA umsetzt. Hier wird zum Beispiel erprobt, ob durch Wirkstoffverordnungen und Berücksichtigung eines Medikationskatalogs eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit entfallen kann.

Das Bild zeigt das Parteilogo der AfD.

Die niedergelassenen Ärzte in Deutschland müssen das Recht haben, ihren Beruf uneingeschränkt auszuüben. Die Budgetierung grenzt die vertraglich zugesicherte freie Berufsausübung unzulässig und zu Lasten der Patienten ein. Deshalb muss eine ausschließlich ökonomisch begründete Einschränkung der Therapiefreiheit außer Kraft gesetzt werden. Allgemeine Standards und starre Budgetvorgaben dürfen nicht über die individuelle Art und Weise einer medizinischen Behandlung entscheiden.

Das Foto zeigt eine Ärztin in weißem Kittel mit Stethoskop um den Hals und einem Klemmbrett in der Hand im Gespräch mit einer ihr gegenüberstehenden Person.

6) Bei der Bewältigung der Coronavirus-Pandemie spielen die niedergelassene Ärzte- wie auch die Psychotherapeutenschaft eine herausragende Rolle. Wie kann die Politik helfen, damit der Beruf des niedergelassenen Arztes beziehungsweise der niedergelassenen Ärztin mehr Wertschätzung erfährt?

Das Bild zeigt das Parteilogo der CDU/CSU.

Die Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie die weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Arzt- und Psychotherapiepraxen leisten zur Bewältigung der Coronavirus-Pandemie Außerordentliches. Das gilt insbesondere auch für die Unterstützung bei der Impfkampagne und bei der Versorgung von Patientinnen und Patienten, die als Folge der Coronavirus-Pandemie mit weiteren gesundheitlichen Auswirkungen zu kämpfen haben.

Eine leistungsfähige ambulante Versorgung ist das Rückgrat unseres Gesundheitswesens. Alle Maßnahmen, die geeignet sind, den Beruf der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte beziehungsweise der niedergelassenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zu stärken, werden unsere Unterstützung erfahren. Dazu gehört auch, mehr Medizinerinnen und Mediziner im und für den ländlichen Raum auszubilden, den flächendeckenden Ausbau des psychotherapeutischen Behandlungsangebots für Kinder und Jugendliche voranzubringen und das Angebot der Telemedizin weiterzuentwickeln.

Das Bild zeigt das Parteilogo der SPD.

Die Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen gehören zu den am meisten wertgeschätzten Berufsgruppen in unserem Land. Ihre Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen können jedoch noch verbessert werden. Als wichtige Maßnahmen sehen wir die Stärkung der Gesundheitsförderung und Gesundheitserhaltung, die bei diesen Gruppen öfter zu kurz kommen, sowie die Förderung der Work-Life-Balance. Zudem setzen wir uns für eine einheitliche Honorarordnung mit einer angemessenen und sachgerechten Bezahlung und für eine bessere Planung und Entbürokratisierung ein.

Das Bild zeigt das Parteilogo von Bündnis 90/Die Grünen.

Die Mehrzahl der Patient*innen mit Covid-19 wurde während der Pandemie in ambulanten Einrichtungen behandelt. Diese haben sich als eine Art ambulanter Schutzwall für die Krankenhäuser erwiesen. Aus unserer Sicht ist es wichtig, dies in der Öffentlichkeit stärker zu artikulieren, um so, neben der Leistung der Pflegekräfte, auch den Stellenwert der in der ambulanten Versorgung tätigen Gesundheitsberufe herauszustellen. Wertschätzung für die Arbeit aller Gesundheitsberufe zeigt sich durch gute Arbeitsbedingungen. Zu den Erkenntnissen der Pandemie gehört, dass die ambulante Versorgung weiter gestärkt werden muss. Vor allem die Primärversorgung muss aufgewertet werden. Hierzu gehören auch attraktive Arbeitsbedingungen, eine angemessene Bezahlung oder die Möglichkeit zur Teamarbeit. Daneben muss auch der öffentliche Gesundheitsdienst dringend ausgebaut werden. Um die Personal- und Honorierungssituation dort zu verbessern, muss auch die Finanzierung verbessert werden. Dies gelingt nur, wenn Bund und Länder zusammenarbeiten.

Das Bild zeigt das Parteilogo der FDP.

Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte wie auch die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten haben bei der Bewältigung der Pandemie eine hervorragende Arbeit geleistet. Wir sehen unsere Aufgabe darin, die politischen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass Ärztinnen und Ärzte gern ihrem Beruf nachgehen können. Dazu gehört zum Beispiel die Garantie der Therapiefreiheit. Wertschätzung der Arbeit fängt aber schon damit an, dass wir Ärztinnen und Ärzte vor überbordender Bürokratie und Berichtspflichten entlasten. Wir sind der Ansicht, dass den Ärztinnen und Ärzten wieder mehr Zeit für Ihre Patientinnen und Patienten zur Verfügung stehen sollte.

Das Bild zeigt das Logo der Partei Die Linke.

Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte gehören zurecht zu den angesehensten Berufen überhaupt. Sie haben in der Pandemie Flexibilität und Engagement für die Gesundheit der Bevölkerung wieder unter Beweis gestellt. Gerade die ambulante Versorgung ist im Umbruch begriffen, weil die demografische Entwicklung in der Ärzteschaft, aber auch neue Erwartungen und Ansprüche der jüngeren Ärztegeneration sich verändern. Wir setzen uns dafür ein, dass attraktive Arbeitsplätze für Ärztinnen und Ärzte in der ambulanten Versorgung entstehen, die die gewünschte kollegiale Zusammenarbeit und attraktive familienfreundliche Arbeitsbedingungen miteinander verbinden.

Das Bild zeigt das Parteilogo der AfD.

Wir stehen für soziale Marktwirtschaft und gegen Planwirtschaft, gegen Einheitsversorgung und gegen Sozialabbau. Selbstverwaltung, Freiberuflichkeit und Therapiefreiheit haben für uns deshalb einen ausgesprochen hohen Stellenwert. Dafür werden wir uns weiter einsetzen.

Das Foto zeigt ein Schild aus Planenstoff an einer Straße. Auf dem Schild steht „Landarzt/-ärztin gesucht!“, darunter die Telefonnummer +49 (0)7722 860821, die Internetadresse www.schoenwald.net sowie das Logo des Dorfes Schönwald im Schwarzwald. Im Hinte

7) Die Arztzeit, die zur Behandlung der Patientinnen und Patienten zur Verfügung steht, wird knapper. Teilweise können schon jetzt freiwerdende Arztsitze auf dem Land nicht mehr besetzt werden. Welche Maßnahmen schlägt Ihre Partei vor, um die Situation zu verbessern und den ärztlichen Nachwuchs für die Arbeit auf dem Land zu begeistern?

Das Bild zeigt das Parteilogo der CDU/CSU.

Unser Anspruch und Ziel ist eine gute medizinische Versorgung – unabhängig von Alter, Wohnort und Geldbeutel. Zusammen mit den Ländern werden wir 5000 zusätzliche Studienplätze für Humanmedizin schaffen und gleichzeitig die Landarztquote bei der Studienplatzvergabe über die heutige Grenze von zehn Prozent hinaus erhöhen. Damit chronisch Kranke und ältere Patienten gut und kontinuierlich versorgt sind, bringen wir die Telemedizin voran und setzen ergänzend zur klassischen Hausarztversorgung auf den Einsatz von Gemeindeschwestern, um für Entlastung zu sorgen.

Das Bild zeigt das Parteilogo der SPD.

Um das Problem der Versorgung auf dem Land anzugehen, wollen wir integrierte, sektorenübergreifende Versorgungszentren mit mobilen Teams gründen. Wir werden uns für eine Struktur aus wohnortnahen Basis- und Notfallversorgungzentren sowie regionalen und überregionalen Spezialkliniken einsetzen. Dazu wollen wir auch Instrumente der integrierten, ganzheitlichen Versorgungsplanung nutzen. Zudem setzen wir uns für Innovationen bei der Anwerbung angehender Ärzt*innen, für die Stärkung der Attraktivität der ländlichen Gebiete und der Arbeit in integrierten, selbstbestimmten Teams auf dem Land ein.

Das Bild zeigt das Parteilogo von Bündnis 90/Die Grünen.

Wir gehen davon aus, dass es vor allem eine Ungleichverteilung von Ärzt*innen mit Blick auf Fachgruppen und Regionen gibt. Als einen Schlüssel zur Lösung dieser Probleme sehen wir insbesondere attraktivere Arbeitsbedingungen. Umfragen zeigen beispielsweise, dass junge Ärzt*innen neben einer guten Bezahlung auch auf familienfreundliche Arbeitsbedingungen und -zeiten sowie teamorientierte fächerübergreifende Arbeitsformen Wert legen. Wir setzen daher im ländlichen Raum auf kooperative Versorgungsformen, wie etwa Gesundheitszentren, die auch das Arbeiten als angestellte Ärzt*innen sowie die teamorientierte Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsberufen ermöglichen. Solche Zentren sind auch eine Antwort auf die Versorgungsprobleme in ländlichen strukturschwachen Regionen. Darüber hinaus müssen die Möglichkeiten der Digitalisierung viel stärker genutzt werden, um den Zugang zu spezialisierten medizinischen Angeboten auch in diesen Regionen zu erleichtern.

Das Bild zeigt das Parteilogo der FDP.

Wir wollen die Attraktivität des ländlichen Raums für Ärztinnen und Ärzte erhöhen. Damit auch in Zukunft ausreichend Haus- und Fachärzte für die Patientinnen und Patienten da sind, müssen die Rahmenbedingungen verbessert werden. Wir benötigen motivierten und gut ausgebildeten medizinischen Nachwuchs und Entbürokratisierung, leistungsgerechte Vergütung und flexible Niederlassungsmöglichkeiten in der ambulanten Versorgung. Unsere Fraktion im Deutschen Bundestag hat bereits 2018 zu diesem Themenkomplex einen eigenen Antrag mit dem Titel „Regionalisierung der Bedarfsplanung, Niederlassungsfreiheit als Regelfall“ (19/6417) in den Bundestag eingebracht. Ziel dieses Antrags ist es, durch eine Regionalisierung die Niederlassungsfreiheit für Ärztinnen und Ärzte zu stärken. Gleichzeitig sollen Strukturzuschläge eingeführt werden, um mit Vergütungsanreizen die Niederlassung in ländlichen und strukturschwachen Gebieten attraktiver zu machen.

Das Bild zeigt das Logo der Partei Die Linke.

Insbesondere in der Allgemeinmedizin werden in den kommenden Jahren viele Ärztinnen und Ärzte in den Ruhestand gehen. Junge Ärztinnen und Ärzte haben jedoch vielfach andere Erwartungen an das Berufsleben. Teilzeitarbeit von Frauen und Männern nimmt zu, Teamarbeit nimmt einen höheren Stellenwert auch für die eigene Zufriedenheit ein, der klassische Einverdiener-Haushalt verliert an Bedeutung. Die lange Bindung an einen Ort ist für viele weniger attraktiv. In attraktiven Regionen schrecken auch die horrenden Kosten für den Kauf einer Praxis mit Kassensitz ab.

Wir möchten mit größeren Versorgungsstrukturen die ärztliche ambulante Tätigkeit weiterhin attraktiv halten und an die Wünsche junger Ärztinnen und Ärzte anpassen. Zudem fordern wir, dass die Zahl der Medizinstudienplätze erhöht und die benötigten Fachrichtungen in besonderer Weise berücksichtigt werden.

Das Bild zeigt das Parteilogo der AfD.

Auch bei der ärztlichen Versorgung ändern sich die Zeiten: Veränderte Work-Life-Balance, Verweiblichung, Wunsch nach Teilzeit und nach Anstellung statt Freiberuflichkeit – die neuen Absolventen haben nicht die gleichen Lebensentwürfe wie frühere Generationen. Und die Antwort auf diese Entwicklung kann nur sein: mehr Studienplätze!

Das Foto zeigt zwei weibliche Personen, die sich gegenübersitzen. Die eine Person hat ein Klemmbrett auf den Knien, beugt sich vor und umfasst die Hände der anderen Person.

8) Die Psyche sei ein „vergessener Aspekt von Covid-19“, sagte die Direktorin der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für psychische Gesundheit, Devora Kestel. Haben Sie in Ihrer Partei einen Plan, die psychotherapeutische Versorgung dem stetig zunehmenden Bedarf anzupassen und langen Wartezeiten vorzubeugen?

Das Bild zeigt das Parteilogo der CDU/CSU.

Die Corona-Pandemie hat erhebliche Auswirkungen auf alle Bereiche unseres Lebens. Besonders eklatant sind die Auswirkungen dort, wo sie zu einer Zunahme der psychischen Erkrankungen führen. Wir werden uns deshalb intensiv der Bewältigung der sozialpsychologischen Folgen der Pandemie widmen und setzen uns auch künftig dafür ein, die bereits mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz eingeleitete Reduzierung der Wartezeit auf eine psychotherapeutische Behandlung weiter voranzutreiben. Um die Patientinnen und Patienten genau dort gut zu erreichen, wo der Bedarf hoch ist, setzen wir auf eine Bedarfsplanung mit flexiblen Instrumenten und sachgerechten Lösungen vor Ort. Dort wo es notwendig ist, sollte die Zahl der Sitze für niedergelassene Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten erhöht werden. Das gilt insbesondere für das psychotherapeutische Behandlungsangebot für Kinder und Jugendliche. Grundsätzlich lassen wir uns dabei auch davon leiten, allen Bürgerinnen und Bürgern einen digitalen, wohnortnahen und möglichst barrierefreien Weg zur Psychotherapeutin und zum Psychotherapeuten zu ermöglichen.

Das Bild zeigt das Parteilogo der SPD.

Wir werden die ambulante und integrierte psychotherapeutische Versorgung, inklusive Fachkliniken und Tageskliniken, stärken, damit sie niedrigschwellig und ohne lange Wartezeiten allen zugänglich ist. Zudem werden wir eine konsequente Vernetzung innerhalb des bestehenden Hilfesystems verfolgen. Dafür wollen wir auch die Möglichkeit zur Bildung integrierter Versorgungszentren nutzen, in denen regional tätige, multiprofessionelle, mobile, teilstationär und ambulant arbeitende Teams eingesetzt werden. Wir wollen auch Verbesserungen in der praktischen Ausbildung zum psychologischen Psychotherapeuten erreichen. Psychotherapeut*innen in Ausbildung sollen einen eigenständigen und einklagbaren Vergütungsanspruch erhalten, der deutlich über den bereits vergüteten 40 Prozent ihrer ambulant geleisteten Krankenbehandlungen liegt. Zudem schlagen wir vor, ihren Kostenanteil an den für sie erforderlichen Supervisionen zu reduzieren.

Das Bild zeigt das Parteilogo von Bündnis 90/Die Grünen.

Die Wartezeiten für eine Psychotherapie sind vielerorts unzumutbar. Zwar wird für fast alle Regionen eine „Überversorgung“ mit Psychotherapeut*innen festgestellt. Doch die dafür ausschlaggebende Messung geht völlig am eigentlichen Bedarf vorbei. Durch die Corona-Pandemie nehmen seelische Erkrankungen weiter zu, somit wird es zu einem nochmals steigenden Bedarf für Psychotherapie kommen. Es ist daher dringend angezeigt, zusätzliche Kassensitze für Psychotherapeut*innen zu schaffen, insbesondere in ländlichen Regionen. Die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen sollten zudem verpflichtet werden, gesetzlich Versicherten einen Behandlungsplatz in einer psychotherapeutischen Privatpraxis zu vermitteln, wenn ihre Suche bei zugelassenen Psychotherapeut*innen innerhalb von vier Wochen vergeblich war. Überall im psychiatrisch-psychotherapeutischen Versorgungssystem sollten Betroffene stärker einbezogen werden, zum Beispiel über den Einsatz von Genesungsbegleiter*innen.

Das Bild zeigt das Parteilogo der FDP.

Wir sind der Ansicht, dass die psychischen Folgen der Pandemie von der Bundesregierung zu spät in den Blick genommen wurden. Wir wollen die Wartezeiten auf einen Therapieplatz reduzieren, den Ausbau von Therapieplätzen fördern, Prävention und Aufklärung stärken sowie die Ausbildung der psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten weiterentwickeln. Die Anzahl der Kassensitze für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten wollen wir deutlich erhöhen. Ebenso wollen wir mehr Studienplätze für Psychologie und Psychotherapie schaffen. Schulpsychologische Beratungsangebote wollen wir ausbauen.

Unsere Fraktion im Deutschen Bundestag hat mit dem Antrag „Zeitnahe psychotherapeutische Versorgung während der Covid-19-Pandemie sicherstellen“ (BT-Drs. 19/19416) bereits im Mai 2020 Maßnahmen gefordert, um den Zugang zu erleichtern und Wartezeiten zu verkürzen.

Das Bild zeigt das Logo der Partei Die Linke.

Entscheidend ist letztlich nicht allein die Zahl der Praxen, sondern das erlebte Versorgungsangebot. Wenn auf dem Papier eine gute Versorgungsdichte besteht, die Menschen aber trotzdem lange Wege und Wartezeiten in Kauf nehmen müssen, hat die Bedarfsplanung hier ihren Zweck nicht erfüllt. Insbesondere bei der Psychotherapie sind die gültigen Verhältniszahlen weit vom realen Bedarf entfernt. Wir fordern eine erheblich größere Versorgungsdichte bei psychologischen wie ärztlichen Psychotherapiepraxen. Da psychische Gesundheit eng mit dem Sozialstatus zusammenhängt, sind benachteiligte Regionen hier ganz besonders in den Blick zu nehmen.

Das Bild zeigt das Parteilogo der AfD.

Aufgrund der Covid-19-Pandemie hat die Bundesregierung historisch einmalige Eindämmungsmaßnahmen beschlossen, die das soziale und wirtschaftliche Leben und die Grundrechte in Deutschland drastisch einschränken und unser Land in eine Wirtschaftskrise stürzen. Dabei sind auch gesundheitliche Kollateralschäden nicht ausgeblieben. Wichtig wäre nun, dass bei der Bewältigung dieser auch psychischen Schäden nicht auch noch gespart wird. Diesbezüglich verweisen wir auf unsere Antwort auf Frage 5.

 

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