30.04.2021

Covid-19

Europa plant das Digital Green Certificate

Das Bild ist eine zweigeteilte Collage. Auf der linken Seite steht in gelber Schrift auf dunkelgrünem Hintergrund: „Digital Green Certificate“. Darunter sind der Hashtag #DigitalGreenCertificate sowie das Logo der Europäischen Kommission (European Commiss
Mit einem einheitlichen Zertifikat will die EU die Rückkehr zur Normalität eines freien Europas ermöglichen. Foto: Europäische Kommission

Mobilität über Ländergrenzen hinweg ist eines der Grundrechte, auf denen die Europäische Union fußt. Während der Covid-19-Pandemie ist sie eingeschränkt wie noch nie vorher, es gelten fast überall Auflagen wie verpflichtende Tests oder Quarantäne bei der Einreise in ein EU-Mitgliedsland.

Bis die Impfungen gegen Covid-19 Abhilfe schaffen werden – die EU-Kommission geht davon aus, dass spätestens Ende dieses Jahres allen EU-Bürgern ein Impfangebot gemacht werden kann –, wird es bei den Reisebeschränkungen bleiben. Deshalb ist die Debatte in vollem Gange, ob Personen, die bereits gegen Covid-19 geimpft sind, von den Reisebeschränkungen befreit werden können. Auch wenn es noch keine gesicherte Evidenz dazu gibt, ob von geimpften Personen tatsächlich keine Ansteckungsgefahr ausgeht, fordern doch viele Mitgliedstaaten einen einheitlichen Impfnachweis. Mit ihm soll der Tourismus wieder angekurbelt werden, woran besonders die südlichen EU-Staaten ein elementares Interesse haben. Und nicht zuletzt die EU-Bürger wünschen sich ein Reisen zurück, das ohne Testverpflichtung und Quarantänemaßnahmen auskommt.

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union verständigten sich deshalb auf die Etablierung eines verbindlichen, EU-einheitlichen und interoperablen Zertifikats. Der EU-Kommission kam dabei die Aufgabe zu, die nötigen Standards zu definieren. Dieses sogenannte Digital Green Certificate gilt aber nicht nur für die erfolgte Impfung, sondern soll auch denjenigen Personen ausgestellt werden, die entweder einen aktuellen negativen Test auf SARS-CoV-2 vorweisen können oder die eine Infektion beziehungsweise eine Covid-19-Erkrankung überstanden haben und deshalb vermutlich nicht mehr ansteckend sind.

Mit welcher Evidenz?

Das europäische Zentrum für Prävention und Kontrolle von Krankheiten (ECDC) hat Ende März 2021 einen Bericht veröffentlicht, in dem die Ansteckungswahrscheinlichkeit von gegen Covid-19 geimpften Personen sowie die Wahrscheinlichkeit von Re-Infektionen mit SARS-CoV-2 untersucht wurden. Das Dokument (in englischer Sprache) ist hier abrufbar.

Die Wissenschaftler stellen darin fest, dass Re-Infektionen sehr selten sind. Außerdem deuten die bisher verfügbaren Daten darauf hin, dass geimpfte Personen das Virus eher nicht weitertragen. Noch aber sind diese Aussagen wenig belastbar, da die wenigen vorhandenen Daten lediglich von Probanden stammen, die mit dem Wildtypus des Virus infiziert waren.

So kann die Wissenschaft bisher als einzige gesicherte Inzidenz angeben, dass eine Person, die gegen SARS-CoV-2 geimpft ist, mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht schwer an Covid-19 erkranken wird.

Die EU-Kommission hat schnell geliefert und konnte bereits am 17. März einen konkreten Vorschlag vorlegen. Ein Faktenblatt erklärt die Details sehr anschaulich. Bis zum Sommer und damit pünktlich zur Urlaubssaison soll das Gesetzgebungsverfahren auf beschleunigtem Wege abgeschlossen sein.

Das Zertifikat soll als digitale Variante für Smartphones und auch als Papierversion vergeben werden. Es wird in der jeweiligen Landessprache und in Englisch verfasst. Es enthält einen festgelegten Datensatz, unter anderem zu Impfstoff und Impfdatum.

Auch wenn das Digital Green Certificate für mehr steht als eine erfolgte Impfung gegen Covid-19, wird es landläufig als Europäischer Covid-19-Impfpass bezeichnet. Was aus ihm für seinen Inhaber folgt, bestimmen die EU-Mitgliedstaaten jeweils autonom. Mit anderen Worten: Ein „europäischer Impfpass“ bedeutet noch lange nicht, dass die Reisebeschränkungen für jede und jeden fallen, die oder der ihn an einer innereuropäischen Grenze vorweisen können. Gleichzeitig betont die EU-Kommission auch: Zwar soll das Zertifikat das freie Reisen erleichtern, es ist aber keineswegs die Voraussetzung für ein Reisen überhaupt.

Sten Beneke