Das gesamte Konzept „KBV 2025“ finden Sie hier
08.07.2021
KBV 2025: Für eine zukunftsfähige Versorgung
Mit dem Konzept „KBV 2025: Strukturen bedarfsgerecht anpassen – Digitalisierung sinnvoll nutzen“ schlagen die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) Lösungen für Herausforderungen im Gesundheitswesen vor. Ein wesentlicher Punkt: die stationäre und ambulante Versorgung zukunftsfähig gestalten.
Bereits im Jahr 2016 hatten KVen und KBV auf aktuelle und zukünftige Herausforderungen hingewiesen. Nun wurde das Konzept weiterentwickelt und von der KBV-Vertreterversammlung verabschiedet. Eines der Kernprobleme des deutschen Gesundheitswesens bleibt das steigende Patientenaufkommen bei gleichzeitig abnehmender Arztzeit – Versorgungsengpässe sind damit vorprogrammiert. Zur Lösung dieses Problemfelds macht die Vertragsärzte- und -psychotherapeutenschaft eine Reihe von Vorschlägen.
Ambulantisierung der Medizin
In den letzten Jahren ließ sich beobachten, dass sich das gesamte Behandlungsspektrum in den ambulanten Bereich verschiebt. Immer mehr Krankheiten sind ambulant therapierbar; 20 Millionen jährlichen Behandlungsfällen in den Krankenhäusern stehen 650 Millionen Fälle in den Praxen gegenüber – Tendenz steigend. Um diesem Trend gerecht zu werden, sprechen sich KBV und KVen dafür aus, die stationäre Versorgung auf hochspezialisierte Kliniken zu konzentrieren. Zudem sollen geeignete Krankenhäuser in die ambulante Versorgung integriert werden – beispielsweise in Form von Intersektoralen Gesundheitszentren.
Praxisnahe Aus- und Weiterbildung
Flankiert werden müssen solche Vorhaben stets von ausreichenden Bemühungen zur Nachwuchsgewinnung. Deshalb fordern KBV und KVen die Politik auf, die Zahl der Medizinstudienplätze substanziell zu erhöhen sowie ambulante Ausbildungsanteile im Studium stärker zu fördern, zum Beispiel Famulatur und Praktisches Jahr im ländlichen Raum. Darüber hinaus geht es der Vertragsärzte- und -psychotherapeutenschaft um die Verbesserung der Niederlassungsbedingungen überhaupt, denn nur so kann dem Ärztemangel – insbesondere auf dem Land – langfristig Einhalt geboten werden.
Aber auch bei der Weiterbildung wurde erhebliches Verbesserungspotenzial festgestellt: Insbesondere die Weiterbildung zur Fachärztin oder zum Facharzt erfolgt immer noch fast ausschließlich im Krankenhaus. Dadurch kann ein erheblicher Teil an Behandlungskompetenzen nicht mehr vermittelt werden, denn die Behandlung findet praktisch nur noch im ambulanten Versorgungsbereich statt.
Deswegen fordert die KBV, dass auch die fachärztliche Weiterbildung in den Praxen der Niedergelassenen ausgebaut wird. Vorstellbar wäre etwa, dass es Ärztinnen und Ärzten in einer laufenden Weiterbildung in Abhängigkeit von ihrer konkret erworbenen Qualifikation ermöglicht wird, ambulante ärztliche Leistungen zu erbringen. Diese könnten die Krankenkassen in diesen Fällen unter Aussetzung der Abstaffelungsregelungen und entsprechender Erhöhung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung vergüten.
Angesichts der steigenden Anforderungen an den ambulanten Versorgungsbereich spricht sich die KBV außerdem für eine neue Definition von Delegation und Substitution aus. So wird ein Modell ärztlich geleiteter Teams als Alternative zum Direktzugang zu nicht ärztlichen und nicht psychotherapeutischen Gesundheitsberufen angestrebt. Letzterer birgt qualitative und wirtschaftliche Risiken und würde unter anderem zu Doppeluntersuchungen führen. Dazu heißt es in dem Konzept von KBV und KVen: „Die Vorteile der neuen Definitionen nach vorstehenden Kriterien bestehen darin, dass Substitution und Delegation zukünftig klar voneinander abgegrenzt werden können. Für die Versicherten und Patienten würde damit deutlich hervortreten, dass der Arzt für Leistungen in Substitution nicht verantwortlich ist.“
Fortsetzung folgt
Auch zur Digitalisierung und zur krisensicheren Selbstverwaltung im Gesundheitswesen positionieren sich KBV und KVen in dem Konzeptpapier. Dazu mehr in den nächsten beiden Ausgaben des „Klartext“.
Hendrik Schmitz