07.09.2022

Abgabe von Pavloxid durch Hausärztinnen und -ärzte

Das Foto zeigt eine Packung des Medikaments Paxlovid.
Foto: Adobe Stock/PhotoGranary

Das oral einnehmbare antivirale Medikament Paxlovid wird zur Behandlung von Covid-19 eingesetzt und kann ab sofort direkt von Ärztinnen und Ärzten an ihre Patientinnen und Patienten abgegeben werden. Möglich ist eine Bevorratung von bis zu fünf Therapieeinheiten je Arztpraxis. Das Bundesministerium für Gesundheit will mit der Regel erreichen, dass das Medikament so schnell wie möglich nach Symptombeginn verabreicht werden kann. Der Bezug des Medikamentes erfolgt über die Apotheke, in der die Ärztinnen und Ärzte üblicherweise auch ihren Sprechstundenbedarf beziehen. Vertragsärzte stellen dazu eine Verordnung ohne Namensnennung auf dem Arzneimittelrezept (Muster 16) aus. Als Kostenträger geben sie das Bundesamt für Soziale Sicherung mit dem IK 103609999 an. (bro)

 

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