05.11.2024

Arztberuf: Drittstaatsangehörige können in Thüringer Praxen arbeiten

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Ärztinnen und Ärzte aus Nicht-EU-Ländern dürfen in Thüringer Arztpraxen künftig als Ausbildungsassistentinnen und -assistenten arbeiten. Voraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen (KVT) sowie eine vorübergehende Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufs durch das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA).

Ziel ist es, Drittstaatsangehörigen den Einstieg in die ambulante vertragsärztliche Tätigkeit und den Erwerb der deutschen Approbation zu ermöglichen. Die Genehmigung durch die KVT ist für zwei Jahre beziehungsweise entsprechend der Entscheidung des TLVwA befristet. (rit)