03.05.2023

Ende der Maskenpflicht in Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen

Das Foto zeigt einen Arzt, der in Anwesenheit der Mutter ein Kind untersucht. Alle drei tragen einen Mund-Nasen-Schutz.
Foto: Adobe Stock / New Africa

Am 8. April endeten die letzten bundesweiten Corona-Maßnahmen. Damit entfällt die gesetzliche Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen, voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen sowie in Arzt-, Zahnarzt- und Psychotherapeutenpraxen. Das Tragen einer Maske kann allerdings weiter im Rahmen des Hausrechts vorgeschrieben werden. (bro)