Kurz & Knapp
14.11.2022
Gallenblasenentfernung: Anspruch auf ärztliche Zweitmeinung

Jährlich wird in Deutschland bei etwa 200.000 Patientinnen und Patienten die Gallenblase entfernt. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat nun beschlossen, dass gesetzlich Versicherte vor einer Gallenblasenentfernung (Cholezystektomie) Anspruch auf eine zweite ärztliche Meinung haben. So soll sichergestellt werden, dass eine Operation medizinisch notwendig ist. Ab Januar 2023 können Ärztinnen und Ärzte bei den Kassenärztlichen Vereinigungen eine Genehmigung beantragen, Zweitmeinungen abgeben und mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. (kat)