Kurz & Knapp
23.06.2022
Herz-OP: Wann besteht Anspruch auf eine zweite Meinung?

Versicherte haben bei kathetergestützten elektrophysiologischen Herzuntersuchungen und Ablationen am Herzen künftig Anspruch auf eine zweite ärztliche Meinung. Kardiologen und andere Fachärzte, die als Zweitmeiner in Aktion treten wollen, können eine entsprechende Genehmigung bei ihrer jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung beantragen. Alle Ärztinnen und Ärzte, die eine Indikation für einen entsprechenden Eingriff stellen, sind verpflichtet, ihre Patientinnen und Patienten über ihr Recht auf eine Zweitmeinung aufzuklären. Bisher gab es ein entsprechendes Recht bereits bei Eingriffen an der Wirbelsäule, Implantationen einer Knieendoprothese, Amputationen beim diabetischen Fußsyndrom, arthroskopischen Eingriffen an der Schulter, Gebärmutterentfernungen (Hysterektomien) und Mandeloperationen (Tonsillektomie, Tonsillotomie). (Bro)