30.01.2025

Mehr Möglichkeiten für Videosprechstunden in der Psychotherapie

Eine Ärztin berät in einer Videosprechstunde
Foto: Adobe Stock/Yakobchuk Olena

Ab dem 1. Januar 2025 dürfen psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen auch per Videosprechstunde angeboten werden. Bisher war dies nur für Akutbehandlungen und reguläre Einzel- sowie Gruppentherapien erlaubt. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband haben sich zudem darauf geeinigt, dass bei einem Krankenkassenwechsel keine erneute inhaltliche Prüfung laufender Therapien erforderlich ist.


Für den persönlichen Kontakt bleibt eine Mindestdauer von 50 Minuten pro Sprechstunde und probatorischer Sitzung vorgeschrieben. Es wird empfohlen, dass die ersten Sitzungen weiterhin in der Praxis stattfinden. Ausnahmen sind möglich, etwa bei gesundheitlichen Gründen oder auf ausdrücklichen Patientenwunsch. (rit)

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