30.01.2025

Neue Hybrid-DRG-Vergütungsvereinbarung tritt in Kraft

Operationsbesteck bei einer OP
Foto: Adobe Stock / Tobilander

Seit Anfang Januar gilt die neue Hybrid-DRG-Vergütungsvereinbarung für 2025. Sie gibt vor, welche Eingriffe mit einer Hybrid-DRG vergütet werden und wie hoch die Fallpauschalen sind. Daneben greifen weitere Maßnahmen insbesondere zur postoperativen Nachbetreuung, mit denen das ambulante Operieren gefördert werden soll.


Die neue Hybrid-DRG-Vergütungsvereinbarung ersetzt die Ersatzvornahme des Bundesministeriums für Gesundheit, die bis Ende Dezember galt. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der GKV-Spitzenverband haben den Leistungskatalog gemeinsam erweitert und alle Fallpauschalen neu berechnet. (mic)

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