28.04.2025

Neue Regelungen: Mehr Flexibilität bei Videosprechstunde

Foto: iStock/Olga Demina

 

Die Leistungsbegrenzung von Behandlungen und Untersuchungen per Video entfällt, rückwirkend zum 1. Januar. Dies legt ein neues Maßnahmenpaket im Bewertungsausschuss von KBV und GKV-Spitzenverband fest. Zudem lassen sich ab April bis zu 50 Prozent der bekannten Patientinnen und Patienten ausschließlich in der Videosprechstunde versorgen. Bei unbekannten Patientinnen und Patienten bleibt die Obergrenze der Behandlungsfälle bei 30 Prozent bestehen. Zu beachten ist dabei, dass eine einzelne Person auch mehr Menschen per Video behandeln kann, solange die Obergrenze der gesamten Praxis nicht überschritten wird. Als bekannt gilt, wer in einem der drei Vorquartale einen persönlichen Kontakt zur jeweiligen Ärztin oder zum jeweiligen Arzt hatte. (nis)

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