02.05.2022

Organspende als neue Beratungsleistung für Hausärzte

Das Foto zeigt eine Infobroschüre der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung mit dem Titel: Beratung zur Organ- und Gewebespende.
Foto: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), Köln

Hausärztinnen und Hausärzte können nach aktualisiertem Transplantationsgesetz Patientinnen und Patienten alle zwei Jahre zum Thema Organspende beraten. Die ergebnisoffene Beratung wird damit als zusätzliche hausärztliche Leistung verankert. Patientinnen und Patienten soll so eine persönliche Auseinandersetzung und Entscheidung beim Thema Organ- und Gewebespende ermöglicht werden. Zur Abrechnung der Leistun­gen wurde zum 1. März 2022 die Gebührenordnungsposi­tion 01480 in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab aufgenommen. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung stellt Info-Materialien für die Organspende-Beratung zur Verfügung. (kat)

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