31.01.2023

Verordnung bestimmter Leistungen künftig per Videosprechstunde möglich

Das Foto zeigt eine ältere Frau, die gerade etwas in einen Tablet-PC eingibt.
Foto: iStock.com / Sinenkiy

Heilmittel, häusliche Krankenpflege und Leistungen zur medizinischen Rehabilitation dürfen in Zukunft mittels Videosprechstunde verordnet werden. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen. Bei Heilmitteln und häuslicher Krankenpflege muss es sich um Folgeverordnungen handeln. Die Leistungen können voraussichtlich ab Oktober dieses Jahres in Anspruch genommen werden. (kat)

 

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