Kurz & Knapp
31.01.2023
Verordnung bestimmter Leistungen künftig per Videosprechstunde möglich

Heilmittel, häusliche Krankenpflege und Leistungen zur medizinischen Rehabilitation dürfen in Zukunft mittels Videosprechstunde verordnet werden. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen. Bei Heilmitteln und häuslicher Krankenpflege muss es sich um Folgeverordnungen handeln. Die Leistungen können voraussichtlich ab Oktober dieses Jahres in Anspruch genommen werden. (kat)