Kurz & Knapp
23.06.2022
Videosprechstunde: Mehr Flexibilität für Psychotherapeuten

Seit Juli 2022 gilt eine neue Obergrenze für Videosprechstunden in der Psychotherapie. 30 Prozent aller per Video möglichen Leistungen der Richtlinien-Psychotherapie dürfen damit als Videosprechstunde erbracht werden. Die Psychotherapeutin oder der Psychotherapeut dürfen damit bei Videosprechstunden die 30-Prozent-Marke patientenübergreifend in einem Quartal nicht überschreiten. Weitere Informationen stellt die Kassenärztliche Bundesvereinigung auf einer Themenseite zur Videosprechstunde zur Verfügung. (Kat)