17.01.2022

Weitere Corona-Sonderregelungen des G-BA verlängert

Das Foto zeigt einen Bürohauseingang. Auf dem Eingangsschild steht „Gemeinsamer Bundesausschuss“.
Foto: Svea Pietschmann/G-BA

Angesichts der weiterhin angespannten Pandemielage hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) drei seiner Corona-Sonderregelungen bis zum 31. März 2022 verlängert. So können Eltern etwa weiterhin bei den Kinderuntersuchungen U6 bis U9 die vorgegebenen Untersuchungszeiträume und Toleranzzeiten überschreiten. Dadurch sollen Praxen entlastet und Infektionen verhindert werden. Die Untersuchungen U1 bis U5 sind hiervon aber explizit ausgenommen. In der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung wurde die Möglichkeit zur telefonischen Beratung ebenfalls auf das erste Quartal 2022 ausgeweitet. Ziel ist, die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit komplexen, schwer therapierbaren Erkrankungen bei gleichzeitigem Schutz vor Covid-19-Infektionen sicherzustellen. Ferner können sich bestimmte Kliniken bei der Behandlung von Covid-19-Fällen weiterhin telemedizinisch von Spezialkliniken beraten lassen. So könnten Patientinnen und Patienten „in weniger hochspezialisierten Kliniken vor Ort bleiben, profitieren aber zugleich vom Expertenwissen“, teilte der G-BA mit. Weitere Informationen zu den Beschlüssen erhalten Sie auf der Website des G-BA. (hes)