31.01.2023

Zeitraum für Kinderfrüherkennungs-Untersuchungen U6 bis U9 verlängert

Das Foto zeigt eine Ärztin, die ein Kind untersucht.
Foto: iStock.com / fizkes

Verschobene Kinderfrühuntersuchungen U6 bis U9 können bis 30. Juni 2023 nachgeholt werden. Mit dieser Ausnahmeregelung reagiert der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) auf den Anstieg von Atemwegsinfektionen bei Kindern. Die Untersuchungen U1 bis U5 müssen weiterhin in den vorgesehenen Zeiträumen wahrgenommen werden. (kat)

 

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