Kurz & Knapp
31.01.2023
Zeitraum für Kinderfrüherkennungs-Untersuchungen U6 bis U9 verlängert

Verschobene Kinderfrühuntersuchungen U6 bis U9 können bis 30. Juni 2023 nachgeholt werden. Mit dieser Ausnahmeregelung reagiert der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) auf den Anstieg von Atemwegsinfektionen bei Kindern. Die Untersuchungen U1 bis U5 müssen weiterhin in den vorgesehenen Zeiträumen wahrgenommen werden. (kat)